Wichtige Infos zur DSGVO
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 Die neue Datenschutzverordnung DSGVO

 

Bitte beachtet folgende Aussage: Die hier zur Verfügung gestellten Informationen stellen in keiner Weise eine Rechtsberatung dar. Wir können und dürfen euch nach geltendem deutschen Gesetz keine Rechtsberatung anbieten. Wenn ihr Fragen zu der Gestaltung eurer eigenen Datenschutzerklärung habt oder Fragen in Zusammenhang mit den nachfolgenden Informationen auftauchen, ist es ratsam, einen Rechtsexperten zu dem Thema zu kontaktieren.

Wir sorgen dafür, dass die Technik von page4 allen Anforderungen entspricht, aber es bleibt eure Aufgabe, dafür zu sorgen, dass die Inhalte eurer Webseite den neuen Datenschutzanforderungen entsprechen. Die nachfolgenden Ausführungen sollen euch dabei begleiten und helfen.

 

 

Was genau ist die DSGVO?

Um die Datenschutzgesetze europaweit zu vereinheitlichen, hat die Europäische Union (EU) ein gemeinsames Gesetz, abgekürzt mit DSGVO, herausgebracht, welches am 25. Mai 2018 in Kraft tritt. Damit sollen personenbezogene Daten besonders geschützt werden. Da solche Daten im Internet häufig anfallen, betrifft diese Verordnung auch Besitzer von Webseiten.

 

 

Nachfolgend einige Grundsätze des Datenschutzes

 

Kapitel 2, Artikel 6

Rechtmäßigkeit der Verarbeitung

Dieser Artikel regelt die Verarbeitung von Daten. Du darfst Daten nur entsprechend den hier aufgeführten Bedingungen verarbeiten.

https://dsgvo-gesetz.de/art-6-dsgvo/

 

Kapitel 2, Artikel 7

Bedingungen für die Einwilligung

Wenn du Daten aufgrund einer Einwilligung verarbeitest, also wenn du zum Beispiel die Daten eines Kunden nutzt, um Newsletter zu verschicken, muss der Verantwortliche nachweisen können, dass die betroffene Person in die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten eingewilligt hat.

https://dsgvo-gesetz.de/art-7-dsgvo/

 

Kapitel 3, Artikel 12

Transparente Information

Du musst deine Kunden bzw. die Besucher deiner Webseite transparent, also klar und verständlich nachvollziehbar darüber informieren, wie du ihre Daten, die du über deine Webseite erhältst, verarbeitest. Dazu gehört zum Beispiel eine ausführliche und vollständige Datenschutzerklärung, die für jeden Besucher und Kunden leicht zu erreichen, bzw. zu lesen ist.

https://dsgvo-gesetz.de/art-12-dsgvo/

 

Kapitel 3, Artikel 13

Informationspflicht bei Erhebung von personenbezogenen Daten bei der betroffenen Person

Du bist verpflichtet, bei der Erhebung von Daten die betroffene Person umfangreich darüber zu informieren, zu welchem Zweck du Daten verarbeitest.

https://dsgvo-gesetz.de/art-13-dsgvo/

 

Kapitel 3, Artikel 15

Auskunftsrecht der betroffenen Person

Betroffene Personen haben umfangreiche Rechte auf Auskunft über die von dir verarbeiteten personenbezogenen Daten.

https://dsgvo-gesetz.de/art-15-dsgvo/

 

Kapitel 3, Artikel 17

Recht auf Löschung

Die betroffene Person hat das Recht, von dem Verantwortlichen zu verlangen, dass betreffende personenbezogene Daten unverzüglich gelöscht werden.

https://dsgvo-gesetz.de/art-17-dsgvo/

 

Kapitel 3, Artikel 21

Widerspruchsrecht

Die betroffene Person hat das Recht, aus Gründen, die sich aus ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit gegen die Verarbeitung sie betreffender personenbezogener Daten, die aufgrund von Artikel 6 Absatz 1 Buchstaben e oder f erfolgt, Widerspruch einzulegen.

https://dsgvo-gesetz.de/art-21-dsgvo/

 

Verbot mit Erlaubnisvorbehalt

Die Verarbeitung personenbezogener Daten ist generell verboten, solange sie nicht durch ein Gesetz ausdrücklich erlaubt ist oder der Betroffene in die Verarbeitung eingewilligt hat.

https://dsgvo-gesetz.de/themen/einwilligung/

 

Zweckbindung

Wie in Kapitel 2, Artikel 6 beschrieben, musst du bereits vor der Datenverarbeitung festlegen, zu welchem Zweck du welche Daten nutzen willst. Dies muss dann natürlich auch in deiner Datenschutzvereinbarung festgehalten werden.

 

Datenminimierung und Speicherbegrenzung

Daten dürfen nur erhoben werden, wenn sie für einen vorher festgelegten Zweck verarbeitet werden. Es ist also nicht erlaubt, einfach wahllos alle Daten deiner Besucher zu speichern, ohne genau anzugeben, wofür du diese Daten brauchst. Dazu gehört natürlich auch, dass du vorher bestimmst, wie lange du Daten aufbewahren willst und wie du diese nach Ablauf der von dir angegebenen Frist dann löschst. Ausführliche Informationen findest du hier = https://dsgvo-gesetz.de/art-5-dsgvo/ und hier https://dsgvo-gesetz.de/art-47-dsgvo/

 

Integrität und Vertraulichkeit

Datenverarbeitung bedeutet auch, sicherzustellen, dass die gespeicherten Daten vor unbefugter Verarbeitung, Veränderung, Zerstörung oder Verlust geschützt werden.

https://dsgvo-gesetz.de/art-32-dsgvo/ und https://dsgvo-gesetz.de/art-5-dsgvo/

 

Es gibt eine Menge Gründe, die in Erwägung gezogen wurden, um die neue Datenschutzverordnung zu verabschieden. Du findest eine Übersicht hier = https://dsgvo-gesetz.de/erwaegungsgruende/

 

 

Für wen gilt die neue DSGVO?

Zuerst einmal gilt die DSGVO für alle, die in der Europäischen Union wohnen und Daten verarbeiten. Wie weiter unten erklärt, betrifft sie damit unter anderem auch alle Besitzer einer Webseite, eines Online-Shops oder eines Blogs.

Wenn man außerhalb der EU wohnt, gilt die DSGVO ebenfalls, vorausgesetzt, ihr macht Geschäfte mit Einwohnern der EU, bietet Produkte oder Dienstleistungen in der EU an oder habt eine Webseite, die auch Besucher aus der EU „trackt“. Tracking ist eine Basistechnologie des Internets, um es zum Beispiel Werbedienstleistern zu ermöglichen, zugeschnittene Werbeangebote zu zeigen. Mehr dazu auf der Webseite https://irights.info/artikel/was-ist-und-wie-funktioniert-webtracking/23386

 

Wir als Anbieter des Webbaukasten page4 sind dabei, sicherzustellen, dass die technischen Rahmenbedingungen für eure Webseiten den Anforderungen der DSGVO entsprechen. Wir werden dazu in nächster Zeit einige Funktionen zum Webbaukasten page4 hinzufügen. Unter anderem werden wir die Möglichkeit schaffen, dass ihr einen Link zur Datenschutzerklärung in Kontaktformulare einfügen könnt.

 

Sobald unser Shop für alle verfügbar ist, wird dieser natürlich auch konform zum DSGVO sein.

 

Damit ihr die zwingend vorgeschriebene Datenschutzerklärung auf eurer Webseite besser einbinden könnt, werden wir weitere Optionen zur Verfügung stellen.

 

Alle page4 Webseiten sind SSL verschlüsselt und werden über https:// aufgerufen. Da viele Widgets leider noch ohne https arbeiten, gab es die Möglichkeit, dass wir auf euren Wunsch hin SSL abgeschaltet haben. Diese Optionen werden wir zum Stichtag in eurem Interesse abschalten müssen. Wenn ihr dann noch Widgets verwendet, die nicht verschlüsselt sind, werden diese nicht mehr aufgerufen. Das bringt uns zu dem Punkt, was ihr als Betreiber eurer Webseite beachten und verändern solltet.

 

Was musst du als Besitzer einer Website beachten?

Als Eigentümer deiner Webseite bist du weiterhin für alle Inhalte auf deiner Webseite verantwortlich. Außerdem hast du natürlich dafür zu sorgen, dass deine Webseite den rechtlichen Ansprüchen genügt, also dass du ein korrektes Impressum zur Verfügung stellst, dafür sorgst, dass die AGBs deiner Webseite sichtbar und erreichbar sind. Außerdem bist du natürlich auch verantwortlich dafür, dass die erhobenen Daten im Einklang mit allen gesetzlichen Vorschriften verarbeitet werden. Das war auch bisher schon der Fall.

 

Schon immer gab es ein Datenschutzgesetz für den Schutz persönlicher Daten. Dazu gehören unter anderem:

  • Vorname und Name einer Person

  • Die Anschrift

  • Die Emailadresse

  • Telefonnummern

  • Daten wie Geburtstag, Alter usw.

  • Kontoverbindungen usw.

 

Die DSGVO hat diese Daten erweitert und festgelegt, dass zukünftig auch Daten wie

  • Standortdaten (Geotagging)

  • IP-Adressen

  • Cookies

  • Tracking-Informationen usw.

unter Schutz gestellt werden und bei der Verarbeitung solcher Daten die neue Verordnung zu beachten ist.

 

Aufgrund der Erweiterungen, was genau nun personenbezogene schützenswerte Daten sind, ist jeder Besitzer einer Webseite gezwungen, zu prüfen, inwiefern die neue DSGVO wirksam wird und rechtzeitig Maßnahmen zu ergreifen, um die Webseite anzupassen. Das gilt auch, wenn du keinen Shop betreibst, denn eine Webseite ist bereits dann von der DSGVO betroffen, wenn folgende Punkte erfüllt sind:

  • Wenn es eine Kommentarfunktion auf der Seite gibt und man dort Daten eingeben kann, die dann mit Klick auf „Absenden“ an den Betreiber der Webseite verschickt werden
  • Wenn es auf der Webseite die Möglichkeit gibt, Beiträge oder Seiten zu kommentieren, wie das zum Beispiel bei einem Blog oder Gästebuch der Fall ist
  • Wenn man sich für einen Newsletter oder ein Abonnement anmelden kann
  • Wenn man als Besucher eine Emailadresse hinterlassen kann, um zum Beispiel ein Geschenk zu erhalten, was immer das auch sein mag
  • Wenn Plug-Ins benutzt werden, die nicht datenschutzkonform sind, aber Daten wie zum Beispiel den Standort des Besuchers erfassen wie beispielsweise Wettervorhersagen usw.
  • Wenn Bewertungen abgegeben werden können
  • Wenn generell HTML-Code eingebunden wird, der in irgendeiner Weise Daten erfasst. Ob das nun eigener Code ist oder Code von externen Programmierern in Form von Widgets, ist zweitrangig.

Daneben werden allein aus technischen Gründen Daten erfasst, zum Beispiel, wenn du einen Counter eingebunden hast. Außerdem wird die DSGVO berührt…

  • … wenn du Google Analytics nutzt, um das Verhalten deiner Besucher mittels Tracking und Cookies zu analysieren
  • ...wenn du für ein Kontaktformular ein Capcha nutzt
  • … wenn Facebook-Pixel verwendet werden, um den Erfolg von Anzeigen zu protokollieren.
  • … wenn du Google Adsense eingebunden hast und deswegen deinen Besuchern aufgrund von Tracking-Informationen zielgerichtet Werbung angezeigt wird
  • … und einiges mehr, was mit dem Thema Werbung, Personalisierung und Tracking zu tun hat bzw. wenn Dienste verwendet werden, die deine Besucher „durchleuchten“ 

 

Im ersten Moment wird man schier erschlagen von der Flut der Informationen und Anforderungen. Aber ihr solltest gelassen an die Umsetzung gehen, dann ist alles schnell und korrekt berücksichtigt.

 

 

Im ersten Schritt stellt ihr euch einfach ein paar Fragen.

  • Welche Daten nutze, erhebe oder verarbeite ich auf meiner Webseite?
  • Warum erhebe ich diese Daten und muss ich diese Daten überhaupt erheben?
  • Wofür will ich diese Daten nutzen bzw. wofür nutze ich sie bereits jetzt?
  • Auf welche Weise erhalte ich diese Daten von meinen Besuchern?
  • Nutze ich externe Tools auf meiner Webseite wie Widgets, Counter, Kommentarfunktionen, Socialmedia-Plugins usw. und habe ich geprüft, wie diese Tools die Daten verarbeiten bzw. ob diese Tools der neuen DSGVO entsprechen?
  • Verwende ich Tracking-Informationen wie Google-Analytics oder Facebook-Pixel, um die Besucher meiner Webseite zu erfassen oder den Erfolg von Anzeigen zu prüfen?
  • Verwende ich Statistik-Tools, um meine Besucher zu erfassen?
  • Welche Widgets habe ich überhaupt auf meiner Seite eingebunden? Widgets werden über das Inhaltselement HMTL eingebunden. Du siehst im Admin-Modus einen Hinweis und kannst jedes Element mit einem Titel versehen, um genau zu erkennen, welchen Code du eingebunden hast.
  • Welche Skripte habe ich im Head meiner Webseite eingebunden und erfassen diese Skripte Daten meiner Besucher? Du findest diese Skripte links in der Toolbar unter „Optionen“ und dann im aufgeklappten Menü unter dem Unterpunkt „Optionen“ und dort unter „Head“.

 

Eine umfangreiche Zusammenstellung aller Schritte findet ihr auf Blogmojo = https://www.blogmojo.de/dsgvo-checkliste/

Diese Liste betrachtet den Datenschutz insgesamt und umfasst daher auch viele spezielle Bereiche, die deine Seite wahrscheinlich gar nicht tangieren. Wir werden zu den Inhalten auf deiner Seite noch eine Zusammenfassung weiter unten bringen.

 

 

 

Die Datenschutzerklärung

Die Datenschutzerklärung muss von euch persönlich verfasst werden, da sie eine persönliche Nachricht an eure Besucher ist, in der ihr beschreibt, wir ihr mit den persönlichen Daten eurer Besucher umgeht. So eine Datenschutzerklärung ist also sehr individuell.

 

Am besten prüft ihr auf eurer Webseite, ob ihr bereits eine Datenschutzerklärung habt und welche Daten ihr von euren Besuchern sammelt. Dann könnt ihr besser beurteilen, ob ihr diese Erklärung eventuell ergänzen müsst bzw. wie die Datenschutzerklärung auszusehen hat.

Wir haben eine Option vorbereitet, die ihr zwingend aktivieren solltet. Dazu braucht ihr vorab eine Seite, auf der eure Datenschutzerklärung zu lesen ist. Mit der neuen Funktion klickt ihr dann an, dass ihr eine Datenschutzerklärung habt, und verlinkt zu der entsprechenden Seite. Nun kann das System überall dort, wo zwingend ein Link zu dieser Erklärung erforderlich ist, automatisch den Link setzen und verlinken. Zum Beispiel beim Cookie Banner, bei einem Hinweistext in einem Formular usw.

 

Mit den Hinweisen in diesem Schreiben könnt ihr prüfen, welche Elemente Daten verarbeiten, und die entsprechenden Ausführungen dazu in der Datenschutzerklärung einbauen. Wichtig ist, zu den Anbietern zu verlinken, deren Tools ihr nutzt und entsprechende Verträge abzuschließen.

Es gibt Dienstleister, die euch dabei helfen, so eine individuelle Datenschutzerklärung zu erstellen. Auch wenn diese eventuell Geld kosten, lohnt es sich, darauf zurückzugreifen, um Folgekosten zu vermeiden.

 

Was gehört unter anderem in so eine Datenschutzerklärung?

  • Angaben, warum und wozu Daten verarbeitet werden

  • Name und Kontaktdaten der Person, die verantwortlich ist

  • Die gesetzliche Legitimation für die Datenverarbeitung, also auf welcher gesetzlichen Grundlage du Daten verarbeitest

  • Wer Zugriff auf die Daten hat

  • Wie lange Daten gespeichert werden

  • Ob die Absicht besteht, Daten an Dritte weiterzugeben oder auch, ob die Daten die EU verlassen, also von Personen oder Firmen verarbeitet werden, die in einem sogenannten Drittland ansässig sind

  • Dass deine Besucher bzw. Kunden ein Recht auf Auskunft und Löschung der Daten haben

  • Dass es eine Beschwerderecht bei der Datenschutzaufsichtsbehörde gibt und wie man diese erreichen kann

  • Hinweise, mit wem du entsprechende Verträge zur Datenverarbeitung abgeschlossen hast und Links zu diesen Partnern und zu deren Datenschutzerklärungen

 

Eine gute Hilfe bietet https://www.e-recht24.de/muster-datenschutzerklaerung.html, um ein Gerüst zu erstellen, das du dann ggf. noch an deine persönlichen Bedürfnisse anpassen musst.

 

Wichtige Hinweise zu Google-Analytics

Achtet unbedingt darauf, dass Google-Analytics DSVGO-konform eingebunden wird. Ausführliche Informationen bekommst du hier = https://www.analytics-fuer-einsteiger.de/google-analytics-und-die-dsgvo/

Wichtig ist zum einen die IP-Adressen-Anonymisierung und ein sogenanntes Opt-Out, also die Möglichkeit, der Erfassung von Daten durch Google-Analytics zu widersprechen. Wir stellen dir dazu einfache Funktionen zur Verfügung. Außerdem solltest du einen Vertrag zur Auftragsdatenerfassung mit Google abschließen. Das kannst du direkt in deinem Google-Analytics Konto machen. Gehe dort zu den Kontoeinstellungen, scrolle nach unten und bestätige dann dort unter „Zusatz anzeigen“ die entsprechende Option.

Die von page4 zur Verfügung gestellte Statistik speichert und erfasst keine personenbezogenen Daten und unterliegt damit auch nicht der DSGVO. Es werden lediglich die Seitenaufrufe (pageviews) gezählt.

 

 

Welche Inhalte auf deiner Webseite solltest du auf Einhaltung der DSVGO prüfen?

  • HTML Inhaltselement. Dieser Inhalt wird nur dazu benutzt, um zusätzlichen Code auf deiner Seite einzubinden und damit zusätzliche Funktionalität zur Verfügung zu stellen. Beliebt sind Wetter-Widgets, Counter, Terminkalender oder Newsletter-Anmeldungen. Hier bist du dringend gefordert, jeden Inhalt zu prüfen. Wenn du zum Beispiel ein Wetter-Widget einbindest und der Anbieter hält sich an die DSGVO, dann solltest du in deiner Datenschutzerklärung darauf hinweisen, dass du mit diesem Anbieter einen Vertrag zur Auftragsdatenverarbeitung (ADV-Vertrag) abgeschlossen hast (was du natürlich auch gemacht haben musst) und zu den Datenschutzerklärungen dieses externen Anbieters einen Link setzen. Wenn du nicht sicher bist, ist es ratsam, dass Widget zu entfernen und/oder durch ein vergleichbares Tool zu ersetzen, dessen Anbieter klar darlegt, was mit den Daten geschieht, die über das Tool erfasst werden. Gerade bei Newsletter-Diensten ist es wichtig, alles zu prüfen. Wenn du einen Anbieter nutzt, der nicht in der EU ansässig ist, zum Beispiel Mailchimp aus den USA, dann ist es wichtig, dass du neben dem ADV-Vertrag vom Anbieter vertraglich nachweisen lässt, was mit den Daten geschieht. Zulässig in Europa ist nur das Double-Opt-In-Verfahren, wo der Besucher eine Email einträgt und dann eine Nachricht von dir bekommt mit einem Link und ausführlichen Informationen zum Bestätigen der Anmeldung. Ebenso muss sich der Empfänger von Newslettern mit einem Klick austragen können.

  • Formular Inhaltselement. Mit diesem Inhalt erstellst du beliebige Formulare, die dazu dienen, dass Besucher Informationen eintragen, also Name, Adresse, Email usw. und dann auf einen Button klicken, um dir diese Informationen zukommen zu lassen. Hier ist es zwingend erforderlich, einen Hinweis anzubringen mit einem Link zu deiner Datenschutzerklärung. Wir stellen dir in Kürze zusätzliche Funktionen zur Verfügung, um dich dabei zu unterstützen.

  • Externe Videos Inhaltselement. Wir erzeugen von jedem Youtube-Video ein Bild und zeigen das Bild anstelle des Videos an. Es werden also keinerlei Daten verarbeitet und zwar so lange, bis ein Besucher auf das Video klickt um es abzuspielen. Für andere Videoplattformen gilt das nicht. Du musst also prüfen, welche Daten bereits beim Aufruf deiner Seiten, auf denen du Videos von anderen Plattformen eingebettet hast, übermittelt werden und ggf. dafür sorgen, dass möglichst ein Code generiert wird, bei dem keine Cookies gesetzt werden. Bei Youtube geht man auf Teilen → Einbetten und scrollt dann nach unten und setzt ein Häkchen bei „Erweiterten Datenschutzmodus aktivieren“. Wie das bei anderen Plattformen gemacht wird, musst du im einzelnen Fall selbst prüfen. Zusätzlich solltest in deiner Datenschutzerklärung natürlich auf die Dienste hinweisen, die du benutzt.

  • Social Share Inhaltselement. Wenn du unsere „Teilen“ Button nutzt, bist du mit Sicht auf den Datenschutz auf der sicheren Seite, da lediglich ein Bild mit einem Link eingebunden wird und erst, wenn der Besucher auf das Bild klickt, wird eine Verbindung zu anderen Seiten aufgebaut. Wenn du den HMTL Content benutzt, um über Skripte, die Facebook und andere anbieten, Teilen-Buttons einbindest, solltest du wissen, dass diese Skripte dabei automatisch Informationen über die eigenen Besucher an die sozialen Netzwerke senden, und zwar passiv, also ohne dass der Besucher aktiv auf einen Button geklickt hat. Deine Besucher haben also keine Wahl, ob sie Informationen an Facebook und Co. senden möchten oder nicht. Das steht im Widerspruch zu der neuen DSGVO.

  • Gästebuch Inhaltselement. Wir sorgen dafür, dass beim Gästebuch wie auch beim Formular und beim Blog automatisch ein Text eingeblendet wird mit einem Link zu deiner Datenschutzerklärung. Außerdem haben wir beim Gästebuch das Feld für das Eintragen einer Email entfernt. Du musst also beim Gästebuch nichts beachten.

 

 

Fassen wir zusammen.

 

Du solltest …

  • Eine Seite mit einer eigenen Datenschutzerklärung anlegen und unter Optionen bestätigen, dass du eine Datenschutzerklärung hast und die Seite dann verlinken. Damit können wir dann überall dort, wo es zwingend erforderlich ist, entsprechenden Text mit einem Link zu deiner Datenschutzerklärung anzeigen.

  • Ein Verfahrensverzeichnis anlegen. Warum das so ist und was du beachten solltest, wird sehr gut auf folgender Seite erklärt = https://regina-stoiber.com/2018/03/11/datenschutz-verfahrensverzeichnis-nach-artikel-30-dsgvo-mit-muster/. Es macht daher keinen Sinn, das hier zu erklären. Du findest dort auch genaue Hinweise, wie so etwas gemacht wird.

  • Deine Besucher informieren. Das machst du üblicherweise mit deiner Datenschutzerklärung. Infos dazu auf https://regina-stoiber.com/2018/03/03/informationspflicht-dsgvo-bdsg-neu/

  • Du brauchst Verträge zur Auftragsdatenverarbeitung, das nennt sich auch ADV-Vertrag. Wir bieten dir Ende Mai einen Zugang an, um mit page4 so einen Vertrag einfach online abzuschließen. Hier findest du eine Liste vieler Anbieter = https://www.blogmojo.de/adv-vertraege/ wo du prüfen kannst, ob ein Vertrag verfügbar ist, falls du einen dieser Anbieter nutzt.

  • Deine Seiteninhalte, insbesondere eingebundene Tools darauf prüfen, ob diese konform mit der DSGVO sind, insbesondere wenn du einen Newsletter anbietest, Buchungen zum Beispiel für eine Ferienwohnung anbietest oder andere Tools nutzt, die offensichtlich Daten verarbeiten. Je nach Tool wirst du mit den Anbietern einen ADV-Vertrag abschließen müssen.

 

 

Mit dieser Liste hast du schon einen sehr großen Schritt zu einer DSGVO-konformen Webseite gemacht. Das ist leichter als es zunächst aussehen mag.

 

Um die technischen Aspekte deiner page4 Webseite kümmern wir uns natürlich und werden alle Maßnahmen ergreifen, damit zum Stichtag alle Bedingungen für eine datenschutzkonforme Webseite gegeben sind. Alle Webseiten von page4 sind ja bereits auf SSL umgestellt und wie gesagt, wird es keine Möglichkeit mehr geben, SSL auszuschalten.

 

Gästebuch, Kontaktformulare und die Kommentarfunktion vom Blog werden automatisch mit einem Hinweistext zum Datenschutz und einem Link zu deiner Datenschutzerklärung versehen. Ebenso wird der Cookie-Banner automatisch mit deiner Datenschutzerklärung verlinkt.

 

Es wird eine Funktion geben, mit der du bestätigst, dass du solch eine Datenschutzerklärung hast und die Seite verlinken kannst. Sobald du das gemacht hast, können wir alle Elemente, die einen Link zu deiner Datenschutzerklärung brauchen, automatisch verlinken.

 

Für technische Fragen stehen wir dir jederzeit zur Verfügung.

 

Manfred F. Schreyer

page4 GmbH

mfs@page4.com

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