Wichtig: EuGH-Urteil bzgl. Cookies
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Was sind Cookies?

Es gibt viele verschiedene Arten von Cookies. Hier geht es vor allem um sogenannte "Tracking Cookies": Besuchst du eine Webseite, wird oft von verschiedenen Diensten, hauptsächlich Analysetools oder Werbung, ein Tracking-Cookie auf deinem Rechner gespeichert. Dieser Cookie kommt dann nicht von der Webseite selbst, sondern zum Beispiel von Google. Im Cookie werden bestimmte Informationen abgelegt. Das kann zum Beispiel einfach eine eindeutige und einzigartige Zeichenkombination sein wie "c8e9e544-d630-11e8-b545-3085a9a5". Diese Zahlenkombination kann man wie ein "Namensschild" betrachten. Google sammelt über den Browser Informationen über dein Surfverhalten und ordnet diese Daten dann zum Beispiel deinem Namensschild mit der Nummer "c8e9e544-d630-11e8-b545-3085a9a5" zu. Besuchst du nun eine weitere Webseite, die von Google analysiert wird, erkennt Google dein Namensschild und erweitert die dazu bereits vorhandenen Informationen um neue Details. Im Laufe der Zeit werden die gesammelten Informationen zu deinem "Namensschild" benutzt, um dir gezielt Werbung anzuzeigen, die Google für relevant hält. Wenn du also mehrere Webseiten zum Thema "Gesundheit" besucht hast, zeigt Google dir daraufhin auf Seiten, wo Werbung geschaltet wird, besonders oft Anzeigen an, die sich mit Themen rund um die Gesundheit befassen. Cookies können also dabei helfen, das Nutzerverhalten zu analysieren, zu verfolgen und Statistiken zu erstellen.

 

Bei dem vorangegangenen Rechtsstreit am Europäischen Gerichtshof (EuGH) ging es um Facebook. Wenn man einen Facebook-Button auf seiner Webseite einbindet, erlaubt man Facebook, Cookies zu setzen, um das Nutzerverhalten zu analysieren. Die Frage war, ob nur Facebook als externer Dienstleister für die Erfassung von Daten über das gesetzte Cookie verantwortlich ist oder auch der Besitzer der Webseite, der den Button eingebaut hatte. Laut dem aktuellen Urteil sind sowohl Facebook als auch der Webseiten-Besitzer verantwortlich. Daraus leiten Rechtsexperten nun eine generelle Entscheidung über den Umgang mit Cookies ab und gehen davon aus, dass Besucher einer Webseite aktiv der Verwendung von Cookies zustimmen müssen. Für den Webseiten-Besitzer gilt also ab sofort die sogenannte "Opt-in-Pflicht".

 

Was ändert sich für Euch?

Wie angedeutet hat der EuGH festgestellt, dass die Besucher einer Webseite das Recht haben, selbst zu entscheiden, ob Informationen über sie in Cookies gespeichert werden.

Der EuGH sorgt mit dem Urteil für mehr Klarheit beim Einsatz von Tracking-Tools und Cookies. Ab sofort dürfen Cookies erst dann verwendet werden, wenn ein Besucher von sich aus aktiv zugestimmt hat. Man nennt dieses Verfahren - wie erwähnt - auch "Opt-in". Wir haben daher den sogenannten Cookie-Banner für eure page4 Seiten erweitert. Ab sofort gibt es dort zwei Buttons und zwar "Ablehnen" und "Ja, ich bin einverstanden".  

 

Klickt ein Besucher auf "Ablehnen" werden alle von page4 erzeugten Cookies sowie von Google Analytics bereitgestellte Cookies deaktiviert. Das bedeutet, wenn Ihr Google Analytics eingebaut habt, wird dieses Tool bei einer Ablehnung durch den Besucher deaktiviert. Wichtig: Externe Inhalte werden nicht automatisch abgeschaltet. Ihr müsst daher selbst aktiv werden, wenn ihr externe Inhalte verwendet, die Cookies nutzen. Mehr weiter unten.

 

Ein weiterer wichtiger Hinweis: Wenn ihr bisher, warum auch immer, keinen Cookie-Banner aktiviert habt, also eure Besucher gar nicht darauf hingewiesen werden, dass ihr Cookies benutzt und zum Beispiel Google Analytics verwendet, dann wird mit dem page4 Update zum Cookie Banner auf eurer Seite automatisch Google-Analytics deaktiviert und alle page4 Cookies werden abgeschaltet.

 

Den Cookie Banner findet ihr auf der linken Menüleiste unter "Optionen", dann noch einmal "Optionen" und dann "Datenschutz" anklicken und dort könnt ihr unter "Allgemeines" den Cookie-Banner anschalten und diesen Banner dann oben oder unten auf eurer Webseite einblenden lassen.

 

Klickt euer Besucher auf "Ja, ich bin einverstanden" dann werden Cookies aktiviert und die Webseite angezeigt. Falls ihr Google Analytics benutzt, funktioniert es natürlich weiter, da dann erlaubt wird, dass Google entsprechende Cookies setzt.

 

Was ist mit externen Inhalten?

Wenn ihr Scripte von externen Anbietern verwendet, zum Beispiel einen Buchungs- oder Reservierungskalender, dann besteht die Möglichkeit, dass der Anbieter beim Anzeigen des Scripts Cookies setzt. Es ist wichtig, dass ihr umgehend bei euren externen Anbietern anfragt, ob Cookies verwendet werden. Wenn nicht, dann lasst euch dies bitte in jedem Fall schriftlich und verbindlich bestätigen. Nur so könnt ihr das Risiko einer Abmahnung dann auf euren externen Anbieter übertragen. 

 

Bestätigt man euch, dass Cookies gesetzt werden, dann habt ihr nun die Option, im HTML-Content einen "Schalter" zu aktivieren, mit dem markiert wird, dass der eingebundene Code Cookies setzt. Warum ist das wichtig? Wenn euer Besucher auf "Ablehnen" klickt können wir so markierte Scripte ausschalten und dafür sorgen, dass sie nicht ausgeführt werden. Ein Besucher, der ablehnt, will nicht, dass auf seinem Rechner über seinen Browser Cookies gesetzt werden. Geschieht das trotzdem, besteht die Möglichkeit, dass ihr abgemahnt werdet. Beachtet bitte: Wir können euch nur die Werkzeuge liefern. Ihr müsst dann schon aktiv werden, um sicherzustellen, dass alle Cookies ggfs. deaktiviert werden.

 

Welche Cookies setzt page4 selbst?

Der einzige Content, der noch Cookies benutzt hat, war der Besucherzähler. Aber nur dann, wenn ihr die Besucher zählt. Dazu wurden Cookies benötigt. Seitenaufrufe werden ohne Cookies gezählt. Die Statistik haben wir letztes Jahr schon so umgebaut, dass keine Cookies benötigt werden. Auch der Cookie-Banner selbst verwendet jetzt keine Cookies mehr. Mit dem Update haben wir nun auch den Besucher-Zähler so umgebaut, dass keine Cookies mehr benötigt werden. Das bedeutet, eine page4 Seite kann komplett ohne Cookies angezeigt werden sofern ihr natürlich keine externen Dienste einbindet.

 

Was müsst ihr noch für eure Datenschutzerklärung beachten?

Ihr solltet in jedem Fall alle externen Dienste, die ihr verwendet, prüfen und bei allen Diensten anfragen, ob Cookies von extern gesetzt werden. Lasst euch am besten eine verbindliche Aussage schriftlich geben. Sofern Cookies benutzt werden, aktiviert ihr im entsprechenden HTML Content die neue Funktion "Datenschutz" und setzt die Option auf "Erst nach Zustimmung des Besuchers anzeigen". Prüft außerdem, ob in der Datenschutzerklärung entsprechende Hinweise eingefügt worden sind. Im Zweifel solltet ihr einen Rechtsexperten hinzuziehen, da wir keine Rechtsberatung anbieten dürfen. Bitte immer daran denken: Unsere Hinweise hier stellen keine Rechtsberatung dar.

 

Für Rückfragen steht euch unser Supportteam zur Verfügung. 

 

Bis demnächst

Manfred F. Schreyer

page4 GmbH

 

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